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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Selma Knetemann Photography

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Selma Knetemann Photography, Bülachstrasse 35, 8154 Oberglatt, gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Selma Knetemann Photography mit ihren Kunden. Selma Knetemann Photography bietet Dienstleistungen und Artikel an im Bereich Fotografie, insbesondere Tier- und Personenfotografie. Zudem besitzt und betreibt sie dafür die Website www.selmaknetemann.com

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Selma Knetemann Photography geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Selma Knetemann Photography.

Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Selma Knetemann Photography und bei der Nutzung von www.selmaknetemann.com bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

 

2. Informationen auf www.selmaknetemann.com

www.selmaknetemann.com beinhaltet Informationen über Dienstleistungen und Artikel. Preis-änderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.selmaknetemann.com (Dienstleistungs- und Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben) sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Selma Knetemann Photography bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.selmaknetemann.com korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Selma Knetemann Photography weder aus-drücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Sämtliche Angebote auf www.selmaknetemann.com gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

 

3. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt nach gemachter Offerte und Akzept derselben durch den Kunden mit der Zustellung der Auftragsbestätigung durch Selma Knetemann Photography zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von Selma Knetemann Photography angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und/oder Artikel erwirbt.

 

4. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise brutto in Schweizer Franken (CHF). Selma Knetemann Photography ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise gemäss Offerte.

Unvorhergesehene sowie zur Ausführung des Auftrags zusätzlich anfallende Kosten (z.B. Reisekosten, Übernachtungskosten, zusätzliche Requisiten und weitere zur Vertragserfüllung notwendige Kosten) stellt Selma Knetemann Photography zu den jeweiligen geltenden Ansätzen zusätzlich in Rechnung.

 

5. Bezahlung

Bei Rechnungszahlung ist der Kunde verpflichtet, die von Selma Knetemann Photography in Rechnung gestellten Beträge innert der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

Mit Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällt der Kunde automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %. Für jede erfolgte Mahnung kann Selma Knetemann Photography eine Mahngebühr von CHF 20.— in Rechnung stellen.

Selma Knetemann Photography behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Geht die vereinbarte Vorauszahlung nicht bis spätestens einen Tag vor dem vereinbarten Shooting nicht ein, ist Selma Knetemann Photography berechtigt, ohne Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten und ist das vereinbarte Honorar dennoch geschuldet. 

Selma Knetemann Photography steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug des Kunden eine weitere Dienstleistungserbringung zu verweigern.

Bestellte Fotos werden erst ausgeliefert, wenn die in Rechnung gestellten Beträge vollständig bei Selma Knetemann Photography eingegangen sind. Das vereinbarte Honorar ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde mit den Fotos nicht einverstanden ist.

 

6. Rechte und Pflichten von Selma Knetemann Photography

6.1 Allgemein

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt Selma Knetemann Photography ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit. Bei Fotoshootings gehört in der Regel dazu die Locationsuche, die Koordination mit dem/den Tierbesitzer(n), das Beschaffen, Aufbereiten und Reinigen von Kleidern und Requisiten sowie das Durchführen des Shootings und Zusenden der Bilder an den Kunden.

Selma Knetemann Photography hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.

Die Gestaltung der fotografischen Arbeit steht vollumfänglich Selma Knetemann Photography zu. Der Kunde hat hierbei keine Weisungs- und Mitgestaltungsrechte.

Selma Knetemann Photography hat das ausdrückliche Recht, ein Shooting nicht durchzuführen oder abzubrechen, insbesondere aufgrund der Wetterverhältnisse oder wenn der Tierhalter nicht artgerecht mit diesem umgeht und/oder das Tier krank oder verletzt ist. Der Entscheid darüber obliegt abschliessend Selma Knetemann Photography. Bei einem Abbruch des Shootings aufgrund der Tierhaltung hat der Kunde Selma Knetemann Photography deren bis dahin angefallenen Aufwand gemäss Auflistung vollumfänglich zu ersetzten. Ein Anspruch auf Wiederholung des Shootings besteht nicht. Bei einem Abbruch des Shootings aufgrund von Wetterverhältnissen hat der Kunde Anspruch auf einen neuen Shootingtermin, wobei Selma Knetemann Photography berechtigt ist, den zusätzlich anfallenden Aufwand gemäss den jeweils geltenden Ansätzen, zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Selma Knetemann Photography kann keinen Sonnenschein garantieren. Das Shooting kann auch bei bewölktem Himmel stattfinden. Sagt der Kunde das Shooting aufgrund der Wetterverhältnisse ab oder verlangt ein Abbruch des Shootings, hat Selma Knetemann Photography dennoch Anspruch auf das volle Honorar.

Selma Knetemann Photography verwahrt das Fotomaterial sorgfältig.  Selma Knetemann Photography ist berechtigt, das Fotomaterial (analog und digital) ohne weitere Mitteilung an den Kunden nach Ablauf von zwei Jahren zu vernichten.  

6.2. Auswahl und Auslieferung von Fotos

Nach dem jeweiligen Fotoshooting wählt Selma Knetemann Photography diejenigen Bilder aus, welche dem Kunden in der Regel innert zweier Wochen in einer Online-Galerie zur Auswahl vorgelegt werden. Die in der Folge vom Kunden ausgewählten Bilder werden von Selma Knetemann Photography optimiert und dem Kunden, je nach Vereinbarung, als Download und/oder als Papierfotos zur Verfügung gestellt.

Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Aushändigung von (Roh-)Dateien.

 

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch Selma Knetemann Photography erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen und Selma Knetemann Photography ungehinderten Zugang zu den von ihm zu stellenden Lokalitäten zu gewähren. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für Selma Knetemann Photography.

Der Kunde ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat Selma Knetemann Photography jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben, das Einverständnis aller zu fotografierenden Personen und Tierhaltern sowie für spezielle Locations einzuholen. Selma Knetemann Photography geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen und Unterlagen des Kunden obliegt Selma Knetemann Photography nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, dass das zu fotografierende Tier in guter Verfassung und gepflegt für das Shooting zur Verfügung steht.

Bei Präsenzzeiten von Selma Knetemann Photography von mehr als vier Stunden sind die Mitarbeiter von Selma Knetemann Photography zu verpflegen und es sind ihnen angemessene Pausen zu gewähren. 

Allfällige Versandkosten trägt der Kunde.

Die Bilder von Selma Knetemann Photography dürfen vom Kunden nur für private Zwecke verwendet werden.

 

8. Widerruf und Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt von Selma Knetemann Photography zu Unzeiten ist nicht zulässig. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, werden folgende Annulationsentschädigungen fällig:

 

 

Bis 14 Kalendertagen nach erfolgter Terminbestätigung durch

Selma Knetemann Photography                                                                    keine Entschädigungsfolgen

Ab 14 Kalendertagen nach erfolgter Terminbestätigung durch

Selma Knetemann Photography gilt was folgt:                                           20 % des vereinbarten Honorars

bis 21 Kalendertage vor dem Shooting:                                                       40 % des vereinbarten Honorars

bis 14 Kalendertagen vor dem Shooting:                                                     60 % des vereinbarten Honorars

bis 7 Kalendertagen vor dem Shooting:                                                       80 % des vereinbarten Honorars

ab 2 Kalendertagen vor dem Shooting oder bei unentschuldigtem

Nichterscheinen:                                                                                            100 % des vereinbarten Honorars

Verspätungen des Kunden von mehr als 30 Minuten ohne vorherige telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und haben die vorgenannten Entschädigungen zur Folge.

Wünscht der Kunde bis mindestens 48 Stunden vor dem Shooting eine Verschiebung des Termins, stellt Selma Knetemann Photography eine zusätzliche Umtriebspauschale von CHF 100.— in Rechnung. Danach sind Verschiebungen grundsätzlich nicht mehr möglich und es wird die vorgenannte Annulationsentschädigung fällig. 

 

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Artikeln (Fotos etc.) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei Selma Knetemann Photography.

 

10. Gewährleistung

Selma Knetemann Photography haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bei ihr bestellten Dienstleistungen.

Selma Knetemann Photography kann das „Mitmachen“ des Tieres nicht garantieren. Entsprechend besteht hierfür keine Gewährleistung und ist das Honorar für das Shooting (nicht jedoch das Entgelt für Fotos) dennoch geschuldet, auch wenn es abgebrochen werden muss.   

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wiederholung eines aus der Sicht von Selma Knetemann Photography gelungenes Photoshooting. Der Entscheid darüber steht allein Selma Knetemann Photography zu.

Aufgrund von Drittabhängigkeiten und der allgemeinen Umstände kann Selma Knetemann Photography nicht garantieren, dass Motivwünsche des Kunden umgesetzt werden können.

Bei durch Selma Knetemann Photography im Zuge der Erbringung der Dienstleistung gelieferten Fotos und sonstigen Artikeln hat der Kunde allfällige Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotos und Artikel als genehmigt und jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Allfällige Mängel sind Selma Knetemann Photography umgehend anzuzeigen. Es steht Selma Knetemann Photography zu, zu entscheiden, wie die mangelhafte Ware ersetzt wird.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fotografien und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Selma Knetemann Photography unterliegen. Hierfür und für allfälliges Nichtgefallen kann keine Gewährleistung übernommen werden.

 

 

11. Haftung

Selma Knetemann Photography schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Selma Knetemann Photography und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. Selma Knetemann Photography haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Ausgeschlossen sind auch Schäden, verursacht durch das mitwirkende Tier. Solche Schäden tragen vollumfänglich der Kunde und/oder der Tierhalter. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

 

12. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Fotos und Artikeln stehen Selma Knetemann Photography zu (insbesondere Urheberrechte).

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt. Der Kunde erhält allein das Nutzungsrecht an den Bildern für seinen Privatgebrauch (inkl. Social Media). Bei jeder Wiedergabe von Fotos ist Selma Knetemann Photography namentlich zu nennen.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Selma Knetemann Photography Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wird Selma Knetemann Photography diesbezüglich von Dritten ins Recht genommen, ist der Kunde verpflichtet, Selma Knetemann Photography vollumfänglich schadlos zu halten, inkl. Anwalts- und Gerichtskosten. 

Selma Knetemann Photography hat das Recht, Fotografien entschädigungslos zu eigenen Werbezwecken zu verwenden (insbesondere auf Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Inseraten, Social Media, bei Ausstellungen etc.), nicht jedoch, diese an Dritte zu veräussern oder sonst wie Dritten zugänglich zu machen.  

 

13. Datenschutz und Datensicherheit

Selma Knetemann Photography verpflichtet sich, Fotos nur nach entsprechender Einwilligung der darauf abgebildeten Person zu veröffentlichen, wobei der jeweilige Kunde für Selma Knetemann Photography diese Einwilligung einzuholen hat.

 

14. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Selma Knetemann Photography jederzeit geändert werden.

Für den Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

 

15. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch Selma Knetemann Photography, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten und Hilfspersonen infolge höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall verunmöglicht, so ist Selma Knetemann Photography während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit und es ist vom Kunden auch keine Entschädigung geschuldet. Jedenfalls kann Selma Knetemann Photography diesfalls jederzeit entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Selma Knetemann Photography erstattet dem Kunden diesfalls bereits geleistetes Honorar für noch nicht geleistete Dienstleistungen vollumfänglich zurück.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, Krankheit und Unfall, sind ausgeschlossen.

 

16. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Artikelkauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Zürich, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

 

 

Oberglatt, 20. Mai 2023

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